Hundebetreuung RudelGlück
Ramona Geitner

Natterheide Nr. 1
39606 Osterburg (Altmark)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hundebetreuung RudelGlück

 

Organisation

 

1. Der Besuch der Hundebetreuung RudelGlück ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich, um den Tagesablauf in der Hundebetreuung nicht zu beeinträchtigen. Die Bring- und Abholzeiten werden im Betreuungsvertrag festgelegt und sind einzuhalten. 
Vor der erstmaligen Unterbringung muss ein Kennenlerntermin erfolgen.

Um dem Hund die Eingewöhnung zu erleichtern, wird empfohlen, bei Tageslicht anzureisen. 


2. Bei Tagesbetreuung wird der Vertrag einmalig abgeschlossen und gilt für alle künftigen Besuche.  

Der Hundehalter/die Hundehalterin informiert umgehend und ohne Aufforderung die Hundebetreuung RudelGlück, sobald sich für die Betreuung relevante Veränderungen ergeben, wie z.B. neue Anschrift bzw. Kontaktdaten, Krankheitsverläufe des Hundes, Allergien.

 

3. Für mehrtägige Betreuung kann der Betreuungsplatz nur mit Vertrag und schriftlicher Buchungsbestätigung reserviert werden. Eine kostenfreie Stornierung ist bis spätestens 30 Tage vor Aufnahme möglich. Bis 14 Tage vor der Aufnahme sind 50 %, darunter 100 % zu zahlen. Stornierungen bedürfen der Schriftform und müssen schriftlich bestätigt worden sein, um als solche anerkannt zu werden. Mündliche Mitteilungen alleine haben keine Rechtsgültigkeit. 
  

4. Der Hundehalter/die Hundehalterin erklärt seine/ihre ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung und Veröffentlichung von Film- bzw. Fotoaufnahmen des Hundes - gleich zu welchem Zweck. Der Hundehalter/die Hundehalterin verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung und Ansprüche. Die Bildrechte liegen bei der Hundebetreuung RudelGlück. 

 

Gesundheit

 

5. Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich die Hundebetreuung den Hund bestmöglich zu beherbergen, zu verpflegen und eine artgerechte Haltung des Hundes zu übernehmen. Dieses gilt für die Dauer des vereinbarten Zeitraumes. 

 

6. Bei Hündinnen darf keine Läufigkeit vorliegen oder während des Aufenthaltes erwartet werden. Für auftretende Folgen bei unvorhergesehener Läufigkeit (z.B. Deckung der Hündin während der Aufenthaltszeit) wird keine Haftung übernommen. Die damit in Zusammenhang stehenden Kosten gehen zu Lasten des Hundehalters/der Hundehalterin der Hündin. Sollte wider Erwarten eine Läufigkeit auftreten, werden Mehrkosten für Einzelunterbringung und Hygiene berechnet.


7. Der Hundehalter/die Hundehalterin versichert, dass der Hund an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Besitzer vollständig die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Menschen und Hunde.

 

8. Der Hund muss zum Zeitpunkt der Aufnahme einen aktuellen Impfschutz gegen folgende Krankheiten aufweisen: Tollwut, Leptospirose, Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Zwingerhusten. Die Impfungen müssen spätestens 4 Wochen vor der Abgabe durchgeführt worden sein und dürfen nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Der gültige Impfausweis ist vor der Betreuungszeit und bei Aktualisierung vorzulegen. Bei einer Betreuungszeit mit Übernachtung ist der Impfausweis in der Hundebetreuung RudelGlück zu hinterlegen. 

Bei einer intranasalen Impfung gegen Zwingerhusten (z.B. BbPi) ist der Aufenthalt in der Hundebetreuung innerhalb von 6 Wochen nach Verabreichung das Impfstoffes verboten. Bei Zuwiderhandlung erfolgt der Ausschluss aus der Betreuung. 


9. Die Zulassungen der Impfstoffe sind zu beachten, es gelten die Herstellerangaben. Die Hundebetreuung ist berechtigt, die Aufnahme bei nicht aktuellem Impfschutz zu verweigern. Der Hundehalter/ die Hundehalterin ist dennoch zur Zahlung des entstandenen Verdienstausfalles verpflichtet, der pauschal mit 100 % berechnet wird. 

 

10. Der Hund muss regelmäßig jedoch spätestens 4 Tage vor dem Betreuungsaufenthalt mit einer Wurmkur (gegen Rund- und Bandwürmer) behandelt werden. Diese Maßnahme dient auch dem Eigenschutz.

 

11. Weiterhin bestätigt der Hundehalter/die Hundehalterin, dass der Hund aktuell gegen Zecken und Flöhe behandelt wird. Diese Maßnahme dient auch dem Eigenschutz.

 

12. Das Futter ist in ausreichender Menge für die Dauer des Aufenthaltes mitzubringen, damit eine Futterumstellung vermieden wird. Somit kann Durchfallerkrankungen vorgebeugt werden. Reicht das mitgebrachte Futter nicht aus oder muss die Hundebetreuung RudelGlück aus einem anderen Grund Futter zur Verfügung stellen, werden dem Hundehalter/der Hundehalterin diese Kosten berechnet.

 

13. Sollte der Hund erkranken oder sich verletzen, räumt der Hundehalter/die Hundehalterin der Hundebetreuung RudelGlück das Recht ein, im eigenen Ermessen, einen Tierarzt eigener Wahl hinzuzuziehen, Medikamente zu verabreichen oder den Hund in anderer Weise medizinisch zu versorgen. 

Es erfolgt eine telefonische Information an den Hundehalter/die Hundehalterin. Die entstehenden Kosten sind durch den Hundehalter/die Hundehalterin zu tragen und am Abholtag zu begleichen. Pro gefahrenen KM werden 0,50 € berechnet.

 

14. Sollte sich der Hund während des Aufenthalts in einer Art und Weise verletzen oder erkranken, dass der hinzugezogene Tierarzt zur Einschläferung rät, wird der Hundehalter/die Hundehalterin unverzüglich verständigt. Ist diese/r innerhalb von 12 Stunden nicht erreichbar, liegt die Entscheidungsbefugnis bezüglich der Einschläferung bei der Hundebetreuung RudelGlück. Die Kosten trägt der Hundehalter/die Hundehalterin. 

 

15. Sollte der Hund auf sonstige Weise ableben, werden alle anfallenden Kosten vom Hundehalter/ von der Hundehalterin getragen. Die Hundebetreuung ist nur bei grober Fahrlässigkeit haftbar.

 

Schäden/Haftung

 

16. Der Hundehalter/die Hundehalterin versichert, dass der Hund sein/ihr Eigentum ist und dass dieser haftpflichtversichert ist. Eine aktuelle Bestätigung über diese Versicherung ist bei Vertragsabschluss vorzulegen. Der Halter/die Halterin übernimmt die alleinige Verantwortung für jegliche Handlungen des Hundes während des Aufenthaltes.

 

17. Besonderheiten jeglicher Art, insbesondere Verhaltensauffälligkeiten, sind bei Vertragsabschluss mitzuteilen. Sind die Angaben nicht wahrheitsgemäß, haftet der Hundehalter/die Hundehalterin im vollen Umfang für dadurch entstandene Sach- und Personenschäden.

 

18. Da Hunde Rudeltiere sind, sieht es das Konzept von RudelGlück vor, die Hunde in Gruppen zu halten. Trotz aller Vorteile für die Hunde ist damit stets ein Risiko verbunden. Zwar wird das Aggressionspotential aller Hunde im Voraus abgeklärt, doch Beißereien und Verletzungen lassen sich nie ganz ausschließen. Bei Vertragsabschluss autorisiert der Hundehalter/die Hundehalterin die Hundebetreuung RudelGlück den Hund gemeinsam mit anderen Hunden in Gruppen halten zu dürfen. Dem Hundehalter/der Hundehalterin sind die damit verbunden Risiken bewusst. Er/sie übernimmt die volle Verantwortung für möglicherweise anfallende Behandlungskosten bei einer Verletzung des Hundes. Die Haftung der Hundebetreuung RudelGlück für Schäden aller Art wird ausgeschlossen, es sei denn, die Schäden beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. 

Sollte der Hund nicht gemeinsam mit anderen Hunden in einer Gruppe gehalten werden dürfen, wird dies vertraglich vereinbart.

 

19. Schäden an Einrichtungen und Gegenständen der Hundebetreuung, welche durch den Hund verursacht werden, sind bei der Abholung durch den Halter/die Halterin zu regulieren. Dieses gilt nur dann, wenn die Schäden das Maß der üblichen Abnutzung übersteigen und nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung der Hundebetreuung zu verantworten sind. 

 

20. Sollte der Hund trotz sorgfältigster Aufsicht abhandenkommen, ist die Hundebetreuung nur bei grober Fahrlässigkeit haftbar. Das Haftungsrisiko der Hundebetreuung RudelGlück ist beschränkt auf nicht mehr als € 200,- pro Hund. 

 

21. Für sämtliche mitgebrachte Gegenstände übernimmt die Hundebetreuung RudelGlück keine Haftung.

 

Bezahlung

 

22. Der Betrag ist für die vereinbarte Betreuungszeit im Voraus zu entrichten. 

 

23. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird darauf aufmerksam gemacht, dass Ankunfts- und Abholtag mitberechnet werden, da auch an diesen Tagen eine optimale Betreuung für den Vierbeiner erfolgt. Sollte der Hund vorzeitig abgeholt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Restbetrages für die vereinbarte Zeit. 

 

24. Die Berechnung erfolgt jeweils nach der zu Betreuungsbeginn gültigen Preisliste. Diese ist ausgewiesen auf www.hundebetreuung-rudelglueck.de.
  

25. Die Bezahlung für die Zeit der Betreuung ist am Tag der Aufnahme in bar möglich. Ratenzahlung oder Teilbeträge sind ausgeschlossen.

 

Abholung

 

26. Der Hundehalter/die Hundehalterin verpflichtet sich, den Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer persönlich oder durch eine/n schriftlich Bevollmächtigte/n abzuholen. 

Ist es dem Hundehalter/der Hundehalterin nicht möglich, seinen/ihren Hund zum angegebenen Zeitpunkt abzuholen, ist dies umgehend mitzuteilen. Die Mehrkosten für eine Verlängerung des Aufenthaltes werden mit einem Zuschlag von 6€ pro Tag bzw. 5€ pro Stunde nach 20:00 Uhr extra berechnet und sind bei Abholung zu entrichten.

 

27. Wird der Hund ohne Verlängerungsmitteilung nicht wie vereinbart abgeholt und ist der Halter/die Halterin nicht erreichbar, so wird der Hund nach Ablauf von 10 Tagen einem Tierschutzverein nach Wahl der Hundebetreuung RudelGlück zugeleitet. Alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten trägt der Hundehalter/die Hundehalterin. Unabhängig hiervon ist ein Notfallkontakt anzugeben. 

 

28. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist das Amtsgericht des Geschäftssitzes, Amtsgericht Stendal. 
  
  29. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 
  

30. Sollten einzelne Bestimmungen/Klauseln der AGB unwirksam sein, bleiben die restlichen Bestandteile der AGB hiervon unberührt. 


  
 Stand: 15.10.2021